Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.
Was ist mit Fahrern, die bereits ein FN-Fahrabzeichen oder eine Trainerqualifikation besitzen?
Personen, die bereits den Fahrpass oder ein Fahrabzeichen 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV) oder eine FN-Ausbilderqualifikation Fahren bzw. den APO-Gespannführer besitzen, können sich den Kutschenführerschein A Privatperson ab Juni 2017 auf Antrag per Formblatt und unter Nachweis der bestandenen Prüfungen ausstellen lassen. Die Übergangsfrist für den Antrag beträgt ein Jahr und läuft bis zum 31. Mai 2018. Über das genaue Vorgehen wird rechtzeitig von der DRV e.V. informiert.
FAQ rund um den Kutschenführerschein bei Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.