Warendorf (fn-press).
Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können ab sofort den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen. Hierzu gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein nun ein entsprechendes Antragsformular. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt.
Kutschenführerschein: Einführung zum 1. Juni 2017 beschlossen
Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.
Was ist mit Fahrern, die bereits ein FN-Fahrabzeichen oder eine Trainerqualifikation besitzen?
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