Warendorf (fn-press).
Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können ab sofort den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen. Hierzu gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein nun ein entsprechendes Antragsformular. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt.
Springlehrgang 25. – 26.03.2017, Halle gesperrt
Am 25.03. und 26.03.2017 findet jeweils von 13:00 bis 17:00 ein Springlehrgang statt. Die Halle ist in dieser Zeit gesperrt.
Trail- und Hindernistraining 2017
Am 13. Mai 2017 findet das beliebte Trail- und Hindernistraining statt. Für Details siehe Hinweise unter Veranstaltung.
Neue Homepage online
Die alte Homepage, 2007 von Manfred Guske erstellt, über 10 Jahre liebevoll 12gepflegt und mit Mengen an tollen Bildern angereichert, ist nun in Ruhestand gegangen. Sie kann weiterhin aufgerufen werden unter:
hp2016.ruf-okel.de
Kutschenführerschein: Einführung zum 1. Juni 2017 beschlossen
Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheins zum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatperson seine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.
Was ist mit Fahrern, die bereits ein FN-Fahrabzeichen oder eine Trainerqualifikation besitzen?
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